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   BFH, 28.08.2002 - VI B 39/01   

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https://dejure.org/2002,12240
BFH, 28.08.2002 - VI B 39/01 (https://dejure.org/2002,12240)
BFH, Entscheidung vom 28.08.2002 - VI B 39/01 (https://dejure.org/2002,12240)
BFH, Entscheidung vom 28. August 2002 - VI B 39/01 (https://dejure.org/2002,12240)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordnisse - Abweichung von den Urteilen des Bundesfinanzhofs - Widerspruch eines abstrakten Rechtssatzes - Doppelte Haushaltsführung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Doppelte Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.10.1987 - VI R 149/84

    Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Ehemann bei Verlegung

    Auszug aus BFH, 28.08.2002 - VI B 39/01
    Die behauptete Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Februar 1979 VI R 108/75 (BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338) und vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84 (BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852) liegt nicht vor.

    b) Auch eine Abweichung von dem Senatsurteil in BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852 ist wegen unterschiedlicher Sachverhalte nicht gegeben.

  • BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75

    Fahrtaufwendungen - Werbungskosten - Örtlicher Mittelpunkt der Lebensinteresses -

    Auszug aus BFH, 28.08.2002 - VI B 39/01
    Die behauptete Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Februar 1979 VI R 108/75 (BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338) und vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84 (BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852) liegt nicht vor.

    a) Demgegenüber betrifft das BFH-Urteil in BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338 den Sachverhalt, dass Eheleute, die ihren Familienwohnsitz in A hatten, zunächst beide in B arbeiteten und während der Arbeitswoche gemeinsam in einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort wohnten, dass aber ein Ehepartner aus privaten Gründen das Arbeitsverhältnis beendete und nur noch am Familienwohnsitz in A lebte.

  • BFH, 11.05.1995 - IV R 6/94

    Feststellung von Einkünften einer Gemeinschaftspraxis - Geltendmachung von

    Auszug aus BFH, 28.08.2002 - VI B 39/01
    Das Finanzgericht (FG) ist unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 11. Mai 1995 IV R 6/94 (BFH/NV 1995, 1057) davon ausgegangen, dass die Begründung der doppelten Haushaltsführung der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) nicht beruflich veranlasst war, weil die Eheleute den Familienwohnsitz aus privaten Gründen vom gemeinsamen Beschäftigungsort wegverlegt hätten und die Anmietung der neuen Wohnung für die Ehefrau damit in engem zeitlichem Zusammenhang gestanden habe.
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